Der Gemeinderat von Nußdorf a.Inn
Nach der Bayerischen Gemeindeordnung werden die Städte und Gemeinden von zwei Hauptorganen verwaltet: dem gewählten Gemeinderat und dem ebenfalls unmittelbar gewählten ersten Bürgermeister.
Der Gemeinderat ist die politische Vertretung der Bürger der Gemeinde Nußdorf a.Inn. Er überwacht die gesamte Gemeindeverwaltung, insbesondere auch die Ausführung seiner Beschlüsse. Die laufenden Angelegenheiten obliegen dem Ersten Bürgermeister und der Verwaltung, Beschlüsse von grundsätzlicher Bedeutung treffen die gewählten Volksvertreter im Gemeinderat.
Die Größe des Gemeinderat richtet sich nach der Einwohnerzahl. In Nußdorf a.Inn besteht das Gremium aus dem ersten Bürgermeister und 14 Mitgliedern des Gemeinderats.