Steuern, Gebühren und Beiträge
Während die Haushalte von Bund und Ländern überwiegend "Steuerhaushalte" sind, machen die Steuereinnahmen der Kommunen nur rund ein Drittel aus, Gebühren und Beiträge erbringen etwa ein Viertel der Einnahmen. Kommunen erheben öffentliche Abgaben auf Grund von Gesetzen.
Neuregelung der Grundsteuer ab 2025
Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern/PDF
Was ist zu tun?
Ihre Grundsteuererklärung können Sie in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022 bequem und einfach elektronisch über das Portal ELSTER - Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de abgeben.
Sie haben Eigentum in anderen Bundesländern?
Für Grundvermögen sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in anderen Bundesländern gelten andere Regelungen für die Erklärungsabgabe als in Bayern. Informationen stehen unter www.grundsteuerreform.de zur Verfügung.
Unsere Gemeinde hat folgende Steuern, Gebühren und Beiträge festgesetzt:
Steuern
- Grundsteuer A und B: Hebesatz 320 v. H.
- Gewerbesteuer: Hebesatz 350 v. H.
- Hundesteuer: EUR 75,00 pro Hund und Jahr
Verbrauchsgebühren
- Wasser: Grundgebühr EUR 60,00 pro Jahr, zuzügl. 7 % MwSt
- Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter EUR 1,90 zuzügl. 7 % MwSt
- Kanal: Grundgebühr EUR 60,00 pro Jahr
- Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter EUR 2,00
Beiträge
- Wasser: Herstellungsbeitrag EUR 6,90 je qm Geschossfläche
zuzügl. 7 % MwSt - Kanal: Herstellungsbeitrag EUR 21,50 je qm Geschossfläche
Zweitwohnungssteuer
Festsetzung richtet sich nach der Nettokaltmiete