Steuern, Gebühren und Beiträge
Während die Haushalte von Bund und Ländern überwiegend "Steuerhaushalte" sind, machen die Steuereinnahmen der Kommunen nur rund ein Drittel aus, Gebühren und Beiträge erbringen etwa ein Viertel der Einnahmen. Kommunen erheben öffentliche Abgaben auf Grund von Gesetzen.
Neuregelung der Grundsteuer ab 2025
Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern/PDF
Was ist zu tun?
Ihre Grundsteuererklärung können Sie in der Zeit
vom 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022
bequem und einfach elektronisch über das Portal ELSTER - Ihr Online-Finanzamt unter
www.elster.de abgeben.
Sie haben Eigentum in anderen Bundesländern?
Für Grundvermögen sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in anderen Bundesländern
gelten andere Regelungen für die Erklärungsabgabe als in Bayern.
Informationen stehen unter www.grundsteuerreform.de zur Verfügung.
Unsere Gemeinde hat folgende Steuern, Gebühren und Beiträge festgesetzt:
Steuern
Grundsteuer A und B: Hebesatz 300 v. H.
Gewerbesteuer: Hebesatz 350 v. H.
Hundesteuer: EUR 75,00 pro Hund und Jahr
Verbrauchsgebühren
Wasser: Grundgebühr EUR 60,00 pro Jahr, zuzügl. 7 % MwSt
Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter EUR 1,60 zuzügl. 7 % MwSt
Kanal: Grundgebühr EUR 60,00 pro Jahr
Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter EUR 2,00
Beiträge
Wasser: Herstellungsbeitrag EUR 6,90 je qm Geschossfläche
zuzügl. 7 % MwSt
Kanal: Herstellungsbeitrag EUR 21,50 je qm Geschossfläche
Zweitwohnungssteuer
Festsetzung richtet sich nach der Nettokaltmiete