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Ehrenamtliche Unterstützung für Familien mit kleinen Kindern gesucht

Um Eltern zu entlasten und zu stärken, sucht der Fachdienst Frühe Kindheit (KoKi) des Kreisjugendamts Rosenheim engagierte Ehrenamtliche für die „Frühe Hilfe Kinderbetreuung im Haushalt“ (KiH). Gesucht werden Personen, die Freude an der Kinderbetreuung haben und Familien mit kleinen Kindern unterstützen möchten. Eine pädagogische Ausbildung ist dafür nicht erforderlich.

 

Ehrenamtliche übernehmen vielfältige Aufgaben, wie Spielen, Singen, Spazierengehen und Zuhören. Dorothee W, eine ehrenamtliche Mitarbeiterin, beschreibt ihre Motivation: „Jede Woche ein paar spezielle Stunden mit Kindern zu verbringen, in denen ich nur für sie da bin, Zeit ganz allein für sie habe und auf diese Weise eine Familie in einer anstrengenden Lebensphase entlasten zu können, das ist meine Motivation bei KoKi mitzuarbeiten. Eine speziell-schöne Aufgabe, die mich manchmal herausfordert, sehr oft aber beschenkt. Ein Ehrenamt, das sehr verbindlich ist, mir aber dennoch eine gewisse persönliche Flexibilität ermöglicht“.

 

Die „Frühe Hilfe Kinderbetreuung im Haushalt“ (KiH) richtet sich an Familien mit Kindern im Alter bis sechs Jahren. Die Ehrenamtlichen unterstützen die Familien stundenweise und schaffen dadurch Freiräume für die Eltern, in denen sie neue Kraft schöpfen können.

 

Die Unterstützung kann bis zu sechs Monate andauern, ohne dass eine dauerhafte Verpflichtung entsteht. Die Einsatzzeiten sind flexibel und belaufen sich auf maximal fünf bis sechs Stunden pro Woche. Ehrenamtliche erhalten eine Aufwandsentschädigung gemäß des Übungsleiterfreibetrags sowie eine Erstattung der Fahrtkosten.

 

Interessierte können sich jederzeit unverbindlich beraten lassen. Der Fachdienst Frühe Kindheit (KoKi) ist unter koki@lra-rosenheim.de und der Telefonnummer: 08031 392-2497 erreichbar.

 

Abfall-App des Landkreises Rosenheim

Die Abfall-App des Landkreises Rosenheim bietet verschiedenste Funktionen rund um das Thema Abfall und ist kostenlos im App Store als auch im Google Play Store erhältlich:

Abfuhrkalender:

Mit der Abfall-App können alle Leerungsterminen der Hausmülltonne und der Termine des Umweltmobils leicht im Blick behalten werden. Auch eine automatische Erinnerung an die Leerungstermine durch Push-Benachrichtigungen ist möglich.

Entsorgungseinrichtungen:

Eine Übersicht inkl. jeweiliger Öffnungszeiten und Adressen über alle Wertstoffhöfe, Wertstoffinseln, Grüngutsammelstellen, Kompostieranlagen und der Landkreismüllabfuhr inkl. Containerdienst ist ebenfalls in der App zu finden, samt Navigationsmöglichkeit zur gewünschten oder nächstgelegenen geöffneten Entsorgungseinrichtung.

Abfall-ABC:

Unter welche Abfallart fällt ein Eierkocher und wie gilt es diesen am besten zu entsorgen? Diese sowie weitere Entsorgungsinformationen können im integrierten Abfall-ABC über die Eingabe eines jeweiligen Suchworts in der Suchleiste abgefragt werden.

Push-Benachrichtigungen:

Neben der Terminerinnerung können mittels Push-Benachrichtigungen auch frühzeitig Informationen zu bspw. kurzfristigen Änderungen im Abfuhrplan oder außerplanmäßigen Schließungen von Entsorgungsanlagen direkt mit dem Smartphone empfangen werden.

Informationsmaterialien zum Thema Abfall:

Die App bietet Zugriff auf verschiedenste Informationsmaterialien zum Thema Abfallentsorgung wie z. B. Merkblätter und den Wertstoffhof-Wegweiser. Zusätzlich besteht die Möglichkeit regelmäßig wechselnde News zu aktuellen Themen mit einem Klick aufzurufen.

Abfall-App goes Alexa. Mit dem Suchbegriff „Alexa, Abfallinformation…“ lässt sich die App bequem über den Sprachassistenten steuern. Die Aktivierung der Funktion ist in der App unter dem Menüpunkt „Amazon Alexa Anbindung“ zu finden.

Ein vorheriges Austesten der App ist in einem virtuellen Smartphone auf unserer Abfall-Homepage unter https://www.abfall.landkreis-rosenheim.de/index.php/app-presenter möglich.

Tipps zur Vorbeugung von Madenbildung

Zusammenfassung:

Sobald die Temperaturen im Sommer steigen, kann es in den Abfalltonnen zu Madenbildung und unangenehmen Gerüchen kommen, da Fliegen dann oftmals ideale Bedingungen für die Eiablage in den jeweiligen Sammelbehältern vorfinden.

 

Inhalt:

Sollten Maden in der Restmülltonne Schwierigkeiten verursachen, ist das in erster Linie auch ein Hinweis darauf, dass die Abfälle nicht richtig getrennt wurden und zum Teil auch Essen- und Speiseabfälle wie Wurst, Fleisch, Fisch oder Knochen in der Restmülltonne entsorgt worden sind. Diese Abfälle gehören in die Bioabfalltonne auf den Wertstoffhöfen im Landkreis Rosenheim. Die richtige Entsorgung der Küchen - und Speiseabfälle kann also dazu beitragen einen Madenbefall der Restmülltonne ganz einfach zu verhindern.

 

Aber auch bei der Sammlung der Küchen -und Speiseabfälle in den Wohnräumen gibt es einiges zu beachten um der Madenbildung vorzubeugen.

 

Folgende Tipps können dabei helfen:

  1. Bereits in der Küche auf geschlossene Abfalleimer oder –gefäße achten. Denn wo keine Fliegen hinkommen, erfolgt keine Eiablage, so gibt es später auch keine Maden.
  2. Der Bioabfall sollte in den jeweiligen Sammelgefäßen so trocken wie möglich gehalten werden. Dazu können z.B. Bioabfalltüten aus Papier (keine Plastiktüten!) verwendet werden.
  3. Sammelbehälter für die Bioabfälle regelmäßig reinigen, d.h. mit Wasser auswaschen.

 

Für die Sammlung sowie den Transport der Küchen- und Speiseabfälle zu den Wertstoffhöfen können entsprechende 10l-Kunstoffbehälter und dazu passende Papiertüten kostenfrei bei den Wertstoffhöfen und Kompostieranlagen Eiselfing und Bruckmühl abgeholt werden.

 

Nähere Informationen finden Sie in folgendem Merkblatt Küchen- und Speiseabfälle" auf unserer Homepage. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise in unserem Merkblatt Tipps gegen Ungeziefer und Gerüche".

 

Defekte und ausgediente Handys

Zusammenfassung:

Defekte oder ausgediente Handys landen häufig achtlos in einer Schublade oder werden fälschlicherweise über den Hausmüll entsorgt. In beiden Fällen können darin enthaltene wertvolle Rohstoffe nicht wieder dem Recycling zugeführt werden.

 

Inhalt:

Handys sind reich an wertvollen Rohstoffen wie Aluminium, Gold, Silber, Titan, Kobalt, Lithium, Kupfer, Magnesium, Phosphor, Platin-Metallen und seltenen Erden. Bei der Herstellung wird neben diesen Rohstoffen jedoch auch viel Energie benötigt. Je länger ein Handy genutzt wird, desto besser wirkt sich dies auf den eigenen ökologischen Fußabdruck aus.

Schätzungsweise 1 Million Handys landen alleine in Bayern pro Jahr im Hausmüll, was neben dem Rohstoffverbrauch ebenfalls zu einer Erhöhung der Brandgefahr führt. Die Anzahl der „Schubladenhandys“ in Deutschland bezifferte der Branchenverband BITKOM im Jahr 2022 auf rund 210 Millionen Geräte.

Nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) zählen Handys zu den Elektrogeräten und sind auch als solche zu entsorgen.

Alte oder defekte Handys können Sie kostenlos an den Wertstoffhöfen im Landkreis über das Wertstoffhof-Personal abgeben. Sollte der Akku des Handys nicht festverbaut, sondern davon problemlos zu trennen sein, ist dieser vorab zu entfernen und kann dann ebenfalls kostenlos am Wertstoffhof gesondert entsorgt werden. Auch alle Hersteller, der (Online-)Handel und große Mobilfunkunternehmen nehmen alte Handys zurück. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Rückgabe auch über Supermärkte und Discounter möglich.

Ein gebrauchtes Handy kann auch verkauft oder verschenkt werden. Vielleicht benötigt es auch nur eine Reparatur.

Wichtig:

Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten vor der Weiter- oder Rückgabe von alten Handys sämtliche Daten wie z. B. Fotos, Adressbücher, Log-Ins und Passwörter gelöscht und vorhandene SIM- und SD-Karten aus dem Gerät entfernt werden.

Nähere Informationen zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräte erhalten Sie in unserem dazugehörigen Merkblatt Elektro- und Elektronikaltgeräte sowie bei der Abfallberatung (Telefon: 08031/392-4313, E-Mail: abfallberatung@lra-rosenheim.de).

Das Landratsamt Rosenheim, lädt Sie, Verantwortliche und Engagierte aus Vereinen im Landkreis Rosenheim ein zu der Veranstaltungsreihe „VEREINSFÜHRERSCHEIN ganz ohne Prüfung und ohne Bürokratie“: in 6 Schritten zum erfolgreichen Vereinsvorstand“

Einladungen für 2 neue Veranstaltungen der Landkreis- Ehrenamtskoordination Einladungen für 2 neue Veranstaltungen der Landkreis- Ehrenamtskoordination und zusätzliche Informationen zum Them GEMA

Einladung Vereinsführerschein

Einladung Fotos im Netz

GEMA Infoblatt

Soforthilfeaktion anlässlich der aktuellen Überschwemmungen

Soforthilfeaktion anlässlich der aktuellen Überschwemmungen.

Wegen der schweren Schäden, die das Hochwasser in ganz Bayern verursacht hat, hat das bayerische Kabinett ein Soforthilfe-Programm beschlossen. Privathaushalte im Landkreis Rosenheim können sich dafür an das örtliche Landratsamt wenden. Für unbrauchbaren Hausrat können Privathaushalte bis zu 5.000 Euro erhalten, bei Ölschäden bis zu 10.000 Euro. Bei „Versicherbarkeit“ gibt es einen Abschlag von 50 Prozent. Versicherbarkeit bedeutet, dass Versicherungsschutz möglich gewesen wäre, aber keine Versicherung abgeschlossen wurde.

Den entsprechenden Antrag müssen Privathaushalte aus dem Landkreis Rosenheim beim Landratsamt Rosenheim einreichen. Alle Antragsformulare finden Sie weiter unten im Downloadbereich.

Es wird dringend empfohlen, den Online-Antrag zu verwenden. So kann eine zügige Auszahlung der Soforthilfe am besten umgesetzt werden.

Alternativ steht der Antrag auch als PDF zur Verfügung und kann per Hand ausgefüllt werden. Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag per E-Mail an: hochwasserhilfe@lra-rosenheim.de
Oder per Post an:
Landratsamt Rosenheim
Wittelsbacherstraße 53
83022 Rosenheim

Für Unternehmen ist die Bezirksregierung von Oberbayern zuständig. Landwirtschaftliche Betriebe wenden sich an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim.

Für eventuelle Rückfragen wurde ein Bürgertelefon eingerichtet. Es ist ab sofort unter folgender Nummer zu erreichen: 08031/392 – 5555. Das Bürgertelefon ist von Montag bis Donnerstag jeweils von 8 bis 17 Uhr besetzt, am Freitag von 8 bis 12 Uhr.

Alles nähere unter : https://www.landkreis-rosenheim.de/hochwasserhilfe/

Landkreis Rosenheim: Notfalldosen für Stadt und Landkreis Rosenheim

bei gesundheitlichen Notfällen ist es oft entscheidend, dass der Rettungsdienst, aber auch Angehörige und Ersthelfer schnell, effizient und im Sinne der betroffenen Person handeln können. Damit in solchen Fällen auch die notwendigen Informationen schnell und übersichtlich zur Hand sind, werden in Stadt und Landkreis Rosenheim jetzt Notfalldosen verteilt.

 

Weitere Details und die Projekt-Verantwortlichen entnehmen Sie bitte dem Anhang dieser Mail.

 

Info-Anhang

Wohnberatung im Landkreis Rosenheim

„Daheim wohnen bleiben – so lange wie möglich“

Infos Wohnberatung im Landkreis Rosenheim

 

 

NEU ab 01.11.2023 – Digitaler Bauantrag

Bei der Bauaufsichtsbehörde des Landratsamts Rosenheim können ab 01.11.2023 Bauanträge auch digital eingereicht werden. Natürlich bleibt die bisherige „analoge“ Antragstellung in Papierform weiterhin möglich. Doch auch hier gibt es zum 1. November eine Neuerung: Dann erfolgt das Einreichen sämtlicher Anträge, für die die Bauaufsichtsbehörde zuständig ist, direkt beim Landratsamt als zuständiger Bauaufsichtsbehörde. Dabei ist es egal, ob der Antrag digital oder analog eingereicht wird. Eine Ausnahme gibt es bei den Verfahren der Genehmigungsfreistellung und isolierte Befreiung, bei Ausnahmen von gemeindlichen Bebauungsplänen oder Satzungsabweichungen in Papier: Hier bleibt weiter die Gemeinde zuständig.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Rosenheim unter  https://www.landkreis-rosenheim.de/mehr-buergerfreundlichkeit-weniger-buerokratie/.

Über diesen Link gelangen Sie direkt auf die Homepage zum „Digitalen Bauantrag“ mit allen wichtigen Informationen E-Services - Landratsamt Rosenheim (landkreis-rosenheim.de).

Bauantrag Zuständigkeit

 

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.