LRA Rosenheim informiert
Hier finden Sie aktuelle Nachrichten des Landratsamtes.
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Gründerpreis von Stadt und Landkreis Rosenheim: Jetzt bewerben
Endspurt für den diesjährigen Gründerpreis von Stadt und Landkreis Rosenheim. Noch bis zum 30. September sind Gründerinnen, Gründer und junge Unternehmen aus Stadt und Landkreis aufgerufen, ihre Geschäftsideen einzureichen Gesucht werden kreative, nachhaltige und realisierbare Konzepte.
Der Wettbewerb ist eine gemeinsame Initiative von Stadt und Landkreis Rosenheim, zahlreichen Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft sowie Sponsoren. Ziel ist es, junge Gründerpersönlichkeiten sichtbar zu machen und auf dem Weg zur erfolgreichen Unternehmensgründung mit professionellen Workshops und Coachings zu unterstützen.
Offizieller Wettbewerbsstart ist am 13. Oktober 2025 mit einer feierlichen Auftaktveranstaltung im Gründerzentrum Stellwerk18 in Rosenheim. Anschließend folgt eine Reihe von Workshops – von der Businessplan-Erstellung über Finanzierung, Marketing bis hin zu rechtlichen Grundlagen. Professionelle Coaches begleiten den gesamten Prozess. Die besten Geschäftskonzepte werden am 6. Februar 2026 einer hochkarätigen Jury aus Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzwelt präsentiert. Am 24. Februar werden die Gewinnerinnen und Gewinner bei einer feierlichen Preisverleihung im Hochhaus des Hauptsponsors Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling bekannt gegeben.
Ein besonderes Highlight: Der Gründerpreis-Pokal 2026 wird erstmals von einem früheren Preisträger gestaltet – ein Symbol für die Stärke und Kontinuität der Gründerszene in der Region.
Anmeldungen unter www.gruenderpreis-rosenheim.de mit Namen, E-Mail-Adresse und kurzer Projektbeschreibung.
Stadt Rosenheim – Wirtschaftsförderung
Königstraße 24, 83022 Rosenheim
wirtschaftsfoerderung@rosenheim.de08031 / 365-1105
Landratsamt Rosenheim – Wirtschaftsförderung
Wittelsbacherstraße 53, 83022 Rosenheim
wirtschaftsfoerderung@lra-rosenheim.de08031 / 392-1085
BU: V.l.n.r.: Oberbürgermeister Andreas März, Landrat Otto Lederer, Vorstandsvorsitzender Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling Karl Göpfert
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Pflegestützpunkt Rosenheim - Kurzinformation
Leistungsanpassungen der Pflegeversicherung
Pflegeunterstützungs- und Pflegeentlastungsgesetz (PUEG)Ab 01.01.2025 werden weitere Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen umgesetzt. So gibt es zum Beispiel Erhöhungen bei Pflegegeld und Pflegesachleistungen, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Auch der Entlastungsbetrag erhöht sich von 125,00 € auf 131,00 € monatlich und ist für alle Pflegegrade gleich. Er kann für verschiedenen Zwecke verwendet werden, wie etwa für die Tages- und Kurzzeitpflege oder Hilfen im Alltag. Der Betrag ist zweckgebunden und soll Pflegende entlasten, sowie Pflegebedürftige bei der Alltagsgestaltung unterstützen.
Einen Überblick dazu sowie weitere ausführliche Informationen erhalten Sie im Pflegestützpunkt Rosenheim und seinen Außenstellen.
Haben Sie Fragen zum Pflegegrad, zur Versorgung Ihrer Angehörigen oder sind Sie sich nicht sicher, alle Leistungen beantragt zu haben?
Wir beraten Sie vielfältig und individuell, kostenfrei und neutral.Pflegestützpunkt für Stadt und Landkreis Rosenheim
Wittelsbacherstraße 38
83022 Rosenheim
Außenstellen im Landkreis:
Wasserburg, Rimsting, Oberaudorf und Feldkirchen-Westerham.Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung unter:
Tel.: 08031 392 – 2297 -
Ehrenamtliche Unterstützung für Familien mit kleinen Kindern gesucht
Um Eltern zu entlasten und zu stärken, sucht der Fachdienst Frühe Kindheit (KoKi) des Kreisjugendamts Rosenheim engagierte Ehrenamtliche für die „Frühe Hilfe Kinderbetreuung im Haushalt“ (KiH). Gesucht werden Personen, die Freude an der Kinderbetreuung haben und Familien mit kleinen Kindern unterstützen möchten. Eine pädagogische Ausbildung ist dafür nicht erforderlich.
Ehrenamtliche übernehmen vielfältige Aufgaben, wie Spielen, Singen, Spazierengehen und Zuhören. Dorothee W, eine ehrenamtliche Mitarbeiterin, beschreibt ihre Motivation: „Jede Woche ein paar spezielle Stunden mit Kindern zu verbringen, in denen ich nur für sie da bin, Zeit ganz allein für sie habe und auf diese Weise eine Familie in einer anstrengenden Lebensphase entlasten zu können, das ist meine Motivation bei KoKi mitzuarbeiten. Eine speziell-schöne Aufgabe, die mich manchmal herausfordert, sehr oft aber beschenkt. Ein Ehrenamt, das sehr verbindlich ist, mir aber dennoch eine gewisse persönliche Flexibilität ermöglicht“.
Die „Frühe Hilfe Kinderbetreuung im Haushalt“ (KiH) richtet sich an Familien mit Kindern im Alter bis sechs Jahren. Die Ehrenamtlichen unterstützen die Familien stundenweise und schaffen dadurch Freiräume für die Eltern, in denen sie neue Kraft schöpfen können.
Die Unterstützung kann bis zu sechs Monate andauern, ohne dass eine dauerhafte Verpflichtung entsteht. Die Einsatzzeiten sind flexibel und belaufen sich auf maximal fünf bis sechs Stunden pro Woche. Ehrenamtliche erhalten eine Aufwandsentschädigung gemäß des Übungsleiterfreibetrags sowie eine Erstattung der Fahrtkosten.
Interessierte können sich jederzeit unverbindlich beraten lassen. Der Fachdienst Frühe Kindheit (KoKi) ist unter koki@lra-rosenheim.de und der Telefonnummer: 08031 392-2497 erreichbar.
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Abfall-App des Landkreises Rosenheim
Die Abfall-App des Landkreises Rosenheim bietet verschiedenste Funktionen rund um das Thema Abfall und ist kostenlos im App Store als auch im Google Play Store erhältlich:
Abfuhrkalender:
Mit der Abfall-App können alle Leerungsterminen der Hausmülltonne und der Termine des Umweltmobils leicht im Blick behalten werden. Auch eine automatische Erinnerung an die Leerungstermine durch Push-Benachrichtigungen ist möglich.
Entsorgungseinrichtungen:
Eine Übersicht inkl. jeweiliger Öffnungszeiten und Adressen über alle Wertstoffhöfe, Wertstoffinseln, Grüngutsammelstellen, Kompostieranlagen und der Landkreismüllabfuhr inkl. Containerdienst ist ebenfalls in der App zu finden, samt Navigationsmöglichkeit zur gewünschten oder nächstgelegenen geöffneten Entsorgungseinrichtung.
Abfall-ABC:
Unter welche Abfallart fällt ein Eierkocher und wie gilt es diesen am besten zu entsorgen? Diese sowie weitere Entsorgungsinformationen können im integrierten Abfall-ABC über die Eingabe eines jeweiligen Suchworts in der Suchleiste abgefragt werden.
Push-Benachrichtigungen:
Neben der Terminerinnerung können mittels Push-Benachrichtigungen auch frühzeitig Informationen zu bspw. kurzfristigen Änderungen im Abfuhrplan oder außerplanmäßigen Schließungen von Entsorgungsanlagen direkt mit dem Smartphone empfangen werden.
Informationsmaterialien zum Thema Abfall:
Die App bietet Zugriff auf verschiedenste Informationsmaterialien zum Thema Abfallentsorgung wie z. B. Merkblätter und den Wertstoffhof-Wegweiser. Zusätzlich besteht die Möglichkeit regelmäßig wechselnde News zu aktuellen Themen mit einem Klick aufzurufen.
Abfall-App goes Alexa. Mit dem Suchbegriff „Alexa, Abfallinformation…“ lässt sich die App bequem über den Sprachassistenten steuern. Die Aktivierung der Funktion ist in der App unter dem Menüpunkt „Amazon Alexa Anbindung“ zu finden.
Ein vorheriges Austesten der App ist in einem virtuellen Smartphone auf unserer Abfall-Homepage unter https://www.abfall.landkreis-rosenheim.de/index.php/app-presenter möglich.
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Tipps zur Vorbeugung von Madenbildung
Zusammenfassung:
Sobald die Temperaturen im Sommer steigen, kann es in den Abfalltonnen zu Madenbildung und unangenehmen Gerüchen kommen, da Fliegen dann oftmals ideale Bedingungen für die Eiablage in den jeweiligen Sammelbehältern vorfinden.
Inhalt:
Sollten Maden in der Restmülltonne Schwierigkeiten verursachen, ist das in erster Linie auch ein Hinweis darauf, dass die Abfälle nicht richtig getrennt wurden und zum Teil auch Essen- und Speiseabfälle wie Wurst, Fleisch, Fisch oder Knochen in der Restmülltonne entsorgt worden sind. Diese Abfälle gehören in die Bioabfalltonne auf den Wertstoffhöfen im Landkreis Rosenheim. Die richtige Entsorgung der Küchen - und Speiseabfälle kann also dazu beitragen einen Madenbefall der Restmülltonne ganz einfach zu verhindern.
Aber auch bei der Sammlung der Küchen -und Speiseabfälle in den Wohnräumen gibt es einiges zu beachten um der Madenbildung vorzubeugen.
Folgende Tipps können dabei helfen:
- Bereits in der Küche auf geschlossene Abfalleimer oder –gefäße achten. Denn wo keine Fliegen hinkommen, erfolgt keine Eiablage, so gibt es später auch keine Maden.
- Der Bioabfall sollte in den jeweiligen Sammelgefäßen so trocken wie möglich gehalten werden. Dazu können z.B. Bioabfalltüten aus Papier (keine Plastiktüten!) verwendet werden.
- Sammelbehälter für die Bioabfälle regelmäßig reinigen, d.h. mit Wasser auswaschen.
Für die Sammlung sowie den Transport der Küchen- und Speiseabfälle zu den Wertstoffhöfen können entsprechende 10l-Kunstoffbehälter und dazu passende Papiertüten kostenfrei bei den Wertstoffhöfen und Kompostieranlagen Eiselfing und Bruckmühl abgeholt werden.
Nähere Informationen finden Sie in folgendem Merkblatt „Küchen- und Speiseabfälle" auf unserer Homepage. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise in unserem Merkblatt „Tipps gegen Ungeziefer und Gerüche".
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Defekte und ausgediente Handys
Zusammenfassung:
Defekte oder ausgediente Handys landen häufig achtlos in einer Schublade oder werden fälschlicherweise über den Hausmüll entsorgt. In beiden Fällen können darin enthaltene wertvolle Rohstoffe nicht wieder dem Recycling zugeführt werden.
Inhalt:
Handys sind reich an wertvollen Rohstoffen wie Aluminium, Gold, Silber, Titan, Kobalt, Lithium, Kupfer, Magnesium, Phosphor, Platin-Metallen und seltenen Erden. Bei der Herstellung wird neben diesen Rohstoffen jedoch auch viel Energie benötigt. Je länger ein Handy genutzt wird, desto besser wirkt sich dies auf den eigenen ökologischen Fußabdruck aus.
Schätzungsweise 1 Million Handys landen alleine in Bayern pro Jahr im Hausmüll, was neben dem Rohstoffverbrauch ebenfalls zu einer Erhöhung der Brandgefahr führt. Die Anzahl der „Schubladenhandys“ in Deutschland bezifferte der Branchenverband BITKOM im Jahr 2022 auf rund 210 Millionen Geräte.
Nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) zählen Handys zu den Elektrogeräten und sind auch als solche zu entsorgen.
Alte oder defekte Handys können Sie kostenlos an den Wertstoffhöfen im Landkreis über das Wertstoffhof-Personal abgeben. Sollte der Akku des Handys nicht festverbaut, sondern davon problemlos zu trennen sein, ist dieser vorab zu entfernen und kann dann ebenfalls kostenlos am Wertstoffhof gesondert entsorgt werden. Auch alle Hersteller, der (Online-)Handel und große Mobilfunkunternehmen nehmen alte Handys zurück. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Rückgabe auch über Supermärkte und Discounter möglich.
Ein gebrauchtes Handy kann auch verkauft oder verschenkt werden. Vielleicht benötigt es auch nur eine Reparatur.
Wichtig:
Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten vor der Weiter- oder Rückgabe von alten Handys sämtliche Daten wie z. B. Fotos, Adressbücher, Log-Ins und Passwörter gelöscht und vorhandene SIM- und SD-Karten aus dem Gerät entfernt werden.
Nähere Informationen zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräte erhalten Sie in unserem dazugehörigen Merkblatt Elektro- und Elektronikaltgeräte sowie bei der Abfallberatung (Telefon: 08031/392-4313, E-Mail: abfallberatung@lra-rosenheim.de).
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Landkreis Rosenheim: Notfalldosen für Stadt und Landkreis Rosenheim
bei gesundheitlichen Notfällen ist es oft entscheidend, dass der Rettungsdienst, aber auch Angehörige und Ersthelfer schnell, effizient und im Sinne der betroffenen Person handeln können. Damit in solchen Fällen auch die notwendigen Informationen schnell und übersichtlich zur Hand sind, werden in Stadt und Landkreis Rosenheim jetzt Notfalldosen verteilt.
Weitere Details und die Projekt-Verantwortlichen entnehmen Sie bitte dem Anhang dieser Mail.
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Wohnberatung im Landkreis Rosenheim
„Daheim wohnen bleiben – so lange wie möglich“
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NEU ab 01.11.2023 – Digitaler Bauantrag
Bei der Bauaufsichtsbehörde des Landratsamts Rosenheim können ab 01.11.2023 Bauanträge auch digital eingereicht werden. Natürlich bleibt die bisherige „analoge“ Antragstellung in Papierform weiterhin möglich. Doch auch hier gibt es zum 1. November eine Neuerung: Dann erfolgt das Einreichen sämtlicher Anträge, für die die Bauaufsichtsbehörde zuständig ist, direkt beim Landratsamt als zuständiger Bauaufsichtsbehörde. Dabei ist es egal, ob der Antrag digital oder analog eingereicht wird. Eine Ausnahme gibt es bei den Verfahren der Genehmigungsfreistellung und isolierte Befreiung, bei Ausnahmen von gemeindlichen Bebauungsplänen oder Satzungsabweichungen in Papier: Hier bleibt weiter die Gemeinde zuständig.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Rosenheim unter https://www.landkreis-rosenheim.de/mehr-buergerfreundlichkeit-weniger-buerokratie/.
Über diesen Link gelangen Sie direkt auf die Homepage zum „Digitalen Bauantrag“ mit allen wichtigen Informationen E-Services - Landratsamt Rosenheim (landkreis-rosenheim.de).
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Neue Podcastfolge zum Thema Einsamkeit