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Wichtige Mitteilung: Abkochgebot für Trinkwasser – Gemeinde Nußdorf warnt vorsorglich

Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund eines oberflächlichen Eintritts von landwirtschaftlichem Silagesickersaft in das Trinkwasserschutzgebiet wurde ein Abkochgebot durch das Gesundheitsamt Rosenheim ausgesprochen.

Abkochgebot für Trinkwasser

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund eines oberflächlichen Eintritts von landwirtschaftlichem Silagesickersaft in das Trinkwasserschutzgebiet wurde ein Abkochgebot durch das Gesundheitsamt Rosenheim ausgesprochen.

Um Gefahren für Ihre Gesundheit auszuschließen, bitten wir Sie, das Wasser vorsorglich 

10 Minuten lang für folgende Zwecke abzukochen (~100oC):

  • zum Trinken und zur Zubereitung von Getränken

  • zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, alte oder kranke Personen

  • zum Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst

  • zum Spülen von Gefäßen, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden, es sei denn es werden Geschirrspülmaschinen verwendet.

  • für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)

  • zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken

  • zum Zähneputzen und zur Mundpflege

Das Trinkwasser wird beprobt, das Ergebnis bestimmt die weitere Vorgehensweise.

Die Ortsteile Buchberg, Lieln, Oberthann, Niederthann und Guggenau sind nicht betroffen.

Gemeinde Nußdorf, den 8. Mai 2026

Susanne Grandauer

Erste Bürgermeisterin