Hohe Waldbrandgefahr; Verbot von Daxenfeuern

Das Landratsamt Rosenheim weist darauf hin, dass ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Gefahrenstufe verboten ist. Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind.
Landratsamt Rosenheim Brand- und Katastrophenschutz