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Gemeinde Nußdorf

Hohe Waldbrandgefahr; Verbot von Daxenfeuern

Aus dem Rathaus

Das Landratsamt Rosenheim weist darauf hin, dass ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Gefahrenstufe verboten ist. Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind. 

 

Laut der Waldbrandindexkarte des Deutschen Wetterdienstes besteht im Landkreis Rosenheim meist die Gefahrenstufe 4, das bedeutet hohe Waldbrandgefahr.