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Fremdenverkehrsbeitrag; Zahlung

Der Fremdenverkehrsbeitrag wird in Fremdenverkehrsgemeinden von den selbständig Tätigen, denen durch den Fremdenverkehr wirtschaftliche Vorteile erwachsen, erhoben. Grundlage hierfür ist eine Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde.

Beschreibung
Online-Verfahren
Formulare
Voraussetzungen
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Margitta Niederhuber

Leitung

Leiterin Verkehrsamt und Asyl/Betreuung der Homepage

Ansprechpartner für
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Asyl
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