NEU ab 01.11.2023 – Digitaler Bauantrag

Bei der Bauaufsichtsbehörde des Landratsamts Rosenheim können ab 01.11.2023 Bauanträge auch digital eingereicht werden. Natürlich bleibt die bisherige „analoge“ Antragstellung in Papierform weiterhin möglich. Doch auch hier gibt es zum 1. November eine Neuerung: Dann erfolgt das Einreichen sämtlicher Anträge, für die die Bauaufsichtsbehörde zuständig ist, direkt beim Landratsamt als zuständiger Bauaufsichtsbehörde. Dabei ist es egal, ob der Antrag digital oder analog eingereicht wird. Eine Ausnahme gibt es bei den Verfahren der Genehmigungsfreistellung und isolierte Befreiung, bei Ausnahmen von gemeindlichen Bebauungsplänen oder Satzungsabweichungen in Papier: Hier bleibt weiter die Gemeinde zuständig.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Rosenheim unter https://www.landkreis-rosenheim.de/mehr-buergerfreundlichkeit-weniger-buerokratie/.
Über diesen Link gelangen Sie direkt auf die Homepage zum „Digitalen Bauantrag“ mit allen wichtigen Informationen E-Services - Landratsamt Rosenheim (landkreis-rosenheim.de).