Eine Antragstellung ist seit dem 21. Oktober 2023 nicht mehr möglich.
Wichtiger Hinweis: Beantragung von Härtefallhilfen für die Beschaffung von Energieträgern (Heizöl, Pellets, Flüssiggas) NICHT MEHR MÖGLICH
NICHT MEHR MÖGLICH
Beantragung von Härtefallhilfen für die Beschaffung von Energieträgern (Heizöl, Pellets, Flüssiggas)
Alle notwendigen Informationen für die Beantragung finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministerium für Familie Arbeit und Soziales unter https://www.stmas.bayern.de/energiekrise/index.php