Grabmal; Beantragung einer Genehmigung
Gemeinden können in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für Grabmale vorsehen.
Stand: 14.01.2021
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Leitung Standesamt
"Standesamtsbezirk Inntal" für Neubeuern/Nußdorf/Samerberg
Markt Neubeuern
Standesamt, Einwohnermeldeamt
Schlossstr. 4
83115 Neubeuern
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- 08035 8784-26
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