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Europawahl am So., 09.06.2024

    EUROPAWAHL 2024 – am So., 09.06.2024

     

    Diejenigen Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in Deutschland wohnen, aber nicht in ihrer deutschen Wohnsitzgemeinde in das Wählerverzeichnis eingetragen sind (vgl. §§ 17a, 17b EuWO), haben die Möglichkeit in ihrem Herkunfts-Mitgliedsstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland (in unserem Fall – hier in Nußdorf a.Inn) zu wählen.

     

    Hierzu ist ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis (nach Anlage 2A EuWO) notwendig.

    Die entsprechenden Informationen können Sie über die Homepage der Bundeswahlleiterin

    https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024.html abrufen.

     

    Weitere Informationen in allen Amtssprachen finden Sie auf der Internetseite des BMI www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany.

     

    Eine rechtzeitige Antragstellungist bis spätestens bis zum 19. Mai 2024 nötig, vgl. § 17a Abs. 2 EuWO), damit Ihr Antrag sicher bearbeitet werden kann.

     

    Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Gemeinde Nußdorf a.Inn, Frau Müller-Wenzel, Tel.: 08034/ 9079-11 oder meldeamt@nussdorf.de.

     

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