Sprungziele

Landkreis Rosenheim: Notfalldosen für Stadt und Landkreis Rosenheim

bei gesundheitlichen Notfällen ist es oft entscheidend, dass der Rettungsdienst, aber auch Angehörige und Ersthelfer schnell, effizient und im Sinne der betroffenen Person handeln können. Damit in solchen Fällen auch die notwendigen Informationen schnell und übersichtlich zur Hand sind, werden in Stadt und Landkreis Rosenheim jetzt Notfalldosen verteilt.

 

Weitere Details und die Projekt-Verantwortlichen entnehmen Sie bitte dem Anhang dieser Mail.

 

Info-Anhang

Wohnberatung im Landkreis Rosenheim

„Daheim wohnen bleiben – so lange wie möglich“

Infos Wohnberatung im Landkreis Rosenheim

 

 

NEU ab 01.11.2023 – Digitaler Bauantrag

Bei der Bauaufsichtsbehörde des Landratsamts Rosenheim können ab 01.11.2023 Bauanträge auch digital eingereicht werden. Natürlich bleibt die bisherige „analoge“ Antragstellung in Papierform weiterhin möglich. Doch auch hier gibt es zum 1. November eine Neuerung: Dann erfolgt das Einreichen sämtlicher Anträge, für die die Bauaufsichtsbehörde zuständig ist, direkt beim Landratsamt als zuständiger Bauaufsichtsbehörde. Dabei ist es egal, ob der Antrag digital oder analog eingereicht wird. Eine Ausnahme gibt es bei den Verfahren der Genehmigungsfreistellung und isolierte Befreiung, bei Ausnahmen von gemeindlichen Bebauungsplänen oder Satzungsabweichungen in Papier: Hier bleibt weiter die Gemeinde zuständig.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Rosenheim unter  https://www.landkreis-rosenheim.de/mehr-buergerfreundlichkeit-weniger-buerokratie/.

Über diesen Link gelangen Sie direkt auf die Homepage zum „Digitalen Bauantrag“ mit allen wichtigen Informationen E-Services - Landratsamt Rosenheim (landkreis-rosenheim.de).

Bauantrag Zuständigkeit

 

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.