Schutzmasken
Hinweise des BfArm zur Verwendung von Mund-Nasen-Bedeckungen
Wiederverwendung/Aufbereitung von FFP2-Masken zur Info.
Corona-Hilfen der Bundesregierung
Es gibt 2 unterschiedliche Hilfen:
November- und Dezemberhilfe (Soloselbständige, die bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben, können mit dem Direktantrag im eigenen Namen (ohne prüfenden Dritten) bis 5000,- Euro beantragen
oder
Überbrückunghilfe, diese ist in verschiedene Stufen eingeteilt z.B. ÜberbrückungshilfeII :Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020.
Um Überbrückungshilfe zu beantragen, wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, eine Wirtschaftsprüferin oder einen Wirtschaftsprüfer, eine vereidigte Buchprüferin oder einen Buchprüfer, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt(ist Voraussetzung). Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2021.
Danach kommt die ÜberbrückungshifeIII
Infos und Anträge
ÜberbrückungshilfeII/November- und Dezemberhilfe
Veröffentlichungen im BayMBl.
Corona-Ampel
Chiemsee-Alpenland informiert Vermieter
Unter folgendem Link können die neuesten Informationen zum Thema Corona und Vermietung/Gastronomie
eingesehen werden
https://www.chiemsee-alpenland.de/informationen-zum-corona-virus