Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder - falls eine schriftliche Zusage (Bestätigung) aus Zeitgründen nicht mehr möglich war - bereitgestellt ist. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages
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