Richtlinien der Gemeinde Nußdorf a. Inn für Bauland für Ortsansässige junge Familien
1) Der Bewerber oder sein Ehegatte muß bei Antragstellung mindestens 15 Jahre ununterbrochen seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde Nußdorf a. Innhaben. 2) Die Einheimischenbauwerber müssen verheiratet s
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