Europawahl am So., 09.06.2024
Die EUROPAWAHL 2024 findet am So., 09.06.2024, 8 – 18 Uhr statt.
Einsicht in das Wählerverzeichnis:
Das Wählerverzeichnis steht in der Zeit vom 21. bis 24.05.2024 im Rathaus/ Wahlamt zur Einsicht bereit.
Bitte bringen Sie dazu Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Bekanntmachung-Einsicht ins Wählerverzeichnis
Diejenigen Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in Deutschland wohnen, aber nicht in ihrer deutschen Wohnsitzgemeinde in das Wählerverzeichnis eingetragen sind (vgl. §§ 17a, 17b EuWO), haben die Möglichkeit in ihrem Herkunfts-Mitgliedsstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland (in unserem Fall – hier in Nußdorf a.Inn) zu wählen.
Hierzu ist ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis (nach Anlage 2A EuWO) notwendig.
Die entsprechenden Informationen können Sie über die Homepage der Bundeswahlleiterin
https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024.html abrufen.
Weitere Informationen in allen Amtssprachen finden Sie auf der Internetseite des BMI www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany.
Eine rechtzeitige Antragstellungist bis spätestens bis zum 19. Mai 2024 nötig, vgl. § 17a Abs. 2 EuWO), damit Ihr Antrag sicher bearbeitet werden kann.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Gemeinde Nußdorf a.Inn, Frau Müller-Wenzel, Tel.: 08034/ 9079-11 oder meldeamt@nussdorf.de.